Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Metallbau Hübener / Stand Juni 2018

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle durch uns übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

1.2 Die Geschäftsbedingungen und die VOB, Teil B, haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs - oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte.

1.3 Nur durch unsere schriftliche Bestätigung werden abweichende Bedingungen des Auftraggebers wirksam. Sollte der Auftraggeber mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sein, so hat er unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

1.4 Sollte es zu keiner Einvernehmlichkeit kommen, behalten wir uns vor, vom Auftrag zurückzutreten. Aufgrund des Rücktritts können Ansprüche jeglicher Art gegen uns nicht geltend gemacht werden.

 

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Angebote durch uns sind für die Dauer von einem Monat ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts anderes durch uns bestimmt ist. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3 Angaben in unseren Angeboten und / oder Auftragsbestätigungen, die auf einem Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

2.4 Angebotsunterlagen und hier insbesondere von uns erstellte Zeichnungen, Beschreibungen und Dateien jeglicher Art unterliegen dem Urheberschutz und verbleiben in unserem Eigentum. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

 

2.5 Wir verpflichten uns, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

2.6 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

3. Auftragserteilung

3.1 Aufträge kommen erst nach unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Abweichende Bestätigungen gelten als vereinbart, sofern nicht unmittelbar vom Auftraggeber schriftlich widersprochen wird.

3.2 Maßgeblich ist der von uns schriftlich bestätigte Inhalt und Umfang. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen. Spätere Abweichungen bedürfen für ihre Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

3.3. Kosten für zusätzliche Einrichtungen, die notwendig werden auf Grund örtlicher Gegebenheiten, des Zusammenfügens der Anlagenteile auf Grund von Anordnungen, Verfügung oder Verordnungen, die nach Vertragsabschluss ergehen oder weil bei den zuständigen örtlichen Behörden unterschiedliche Auslegungen über die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen, hat der Auftraggeber zu tragen.

 

4. Preise, Preisänderungen

4.1 Unsere Preise verstehen sich ohne die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders angegeben verstehen sich die Preise exklusiv der Kosten für Verpackung und Fracht.

4.2 Wir sind berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 6 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluss oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen, bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerung Transportkosten, der Mehrwertsteuer oder sonstige unerwartete Kostensteigerungen. Falls eine Einigung über die angemessene Preisanpassung nicht erreicht werden kann, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können in diesen Fällen vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Rahmenverträge mit entsprechender Laufzeit.

4.3 Für nachträglich verlangte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für den Auftragnehmer unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden einschlägige tarifvertragliche Zuschläge und Zulagen berechnet.

4.4 Wird der Preis in ausländischer Währung vereinbart, trägt der Auftraggeber das Wechselkursrisiko.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, so zu zahlen, dass wir ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen über den Rechnungsbetrag verfügen können.

5.2 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Schecks nicht ausgeschlossen. Zudem sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Sicherungshalber können wir auch die Herausgabe der gelieferten Leistungen fordern. Zurückhaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nicht zu.

5.3 Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen endgültig ein und / oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

5.4 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Auftraggeber über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.

5.6 Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder von uns nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.

5.7 Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen nicht die Fälligkeit unserer Forderungen.

 

6. Lieferzeit

6.1 Sämtliche durch uns genannten Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht explizit von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2 Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.

6.3 Sollte der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug sein, so kann sich die Lieferfrist um den Zeitraum in dem der Auftraggeber in Verzug ist, verlängern. Alle übrigen Rechte, die aus dem Verzug des Auftraggebers abzuleiten sind, bleiben unbeschadet bestehen.

6.4 Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ohne besondere Vereinbarungen stets ausgeschlossen.

6.5 Werden wir während der Lieferfrist oder in einem Zeitabschnitt, in dem wir uns bereits im Lieferverzug befinden, an der Lieferung durch Umstände gehindert, die wir nicht zu vertreten haben und die bei zumutbarer Sorgfaltspflicht nicht zu vermeiden waren, so sind wir für die Dauer der Umstände von unseren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung entbunden.
Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dann entfällt unsere Leistungspflicht. Dies gilt insbesondere in den Fällen, wenn unsere Vorlieferanten wegen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihren Leistungen entbunden sind.
Sollte die Lieferung nicht unmöglich werden, sind wir berechtigt, nach Beendigung der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist zu liefern.

 

7. Versand und Gefahrenübergang

7.1 Wird die Annahme verweigert oder erfolgt keine Annahme aus anderen nicht durch uns zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, die zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

7.2 Verluste und Transportschäden gehen bei Selbstabholung zu Lasten des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

7.3 Rücksendungen sind grundsätzlich ohne vorherige Vereinbarungen nicht vereinbart.

 

8. Gewährleistung, Mangelansprüche und Schadensersatz

8.1 Wir übernehmen die Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.

8.2 Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Lieferdatums in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

8.3 Sind die von uns erbrachten Leistungen bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, dürfen wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen, in der Regel zwei, sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. Sollten wir kostenlosen Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware geliefert haben, so hat der Auftraggeber nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Nacharbeit oder die Ersatzlieferung, die den Mangel aufhebt, so erlischt sein Gewährleistungs-anspruch ersatzlos.

8.4 Der Grund für die Beanstandung muss bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden gewesen sein. Dies gilt auch bei besonderen und schriftlich übernommenen Garantien.

8.5 Sollte die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgen oder bezieht sich die Mängelrüge auf eine Zustandsänderung der Ware, die nach dem Gefahrenübergang eingetreten ist, schließen wir jede Art von Gewährleistungen aus.

8.6 Offensichtliche Mängel bei Leistungen können nach Gefahrenübergang nur dann geltend gemacht werden, wenn sie uns unverzüglich nach Lieferung angezeigt werden.

Im Übrigen gilt § 442 BGB. Verdeckte Mängel sind uns vom Auftraggeber unverzüglich ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen. (Rügepflicht nach § 377 HGB). Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten.

8.7 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Kaufgegenstand außerhalb unserer Werkstätten, wenn auch nur teilweise repariert, abgeändert oder einfach nur demontiert wird.

8.8 Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.9 Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche geliefert.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

9.2 Der Käufer ist lediglich berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges darüber zu verfügen.

9.3 Jede andere Verfügung, z.B. die Verpfändung Sicherungsübereignung, die Überlassung im Tauschwege oder als Geschenk ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedweder Art ist der Käufer verpflichtet, den Gläubiger auf unser Eigentum entsprechend hinzuweisen, er ist des weiteren verpflichtet, uns von jedweden Vollstreckungsmaßnahmen, die unser Eigentum betreffen, unverzüglich zu unterrichten, um uns in die Lage zu versetzen, Drittwiderspruchsklage zu erheben.

9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

 

10. Patente, Urheberrechte und Datenschutz

10.1 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Fertigungsunterlagen, Programmen und Gleichartigem behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Herausgabe von bei uns erstellten Fertigungsunterlagen und Dateien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichendes muss zwingend vor Auftragsvergabe genau detailliert und schriftlich definiert sein.

10.2 Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen Informationen von uns Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jedweder Art ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.

10.3 Auf unser Verlangen hin sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

10.4 Für Schäden auf Grund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Auftraggeber Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

10.5 Die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir behandeln Ihre persönlichen Daten streng vertraulich und daher ist eine Übermittlung an unberechtigte Dritte grundsätzlich ausgeschlossen. Ihre schutzwürdigen Belange finden dabei stets Berücksichtigung. Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne mit, welche Daten wir über Sie gespeichert haben. Die Zustimmung zur Speicherung können Sie jederzeit widerrufen, dann erfolgt die Löschung Ihrer persönlichen Daten.

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Neuruppin.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und Auftraggeber nicht berührt.

Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.

 

Diese AGB sind ab sofort gültig und ersetzen alle vorhergehenden Fassungen.

 

Metallbau Hübener, Herrn Kai Hübener, Dorfstraße Seffenshagen 36, 16928 Pritzwalk

 

Amtsgericht Neuruppin, Steuer-Nr.: 052/234/01741, Ust.-ID: DE292472619

 

Tel.: 03395/700926, Fax.: 03395/800266

 

unsere AGB`s finden sie hier zum Download

Adresse

Metallbau Hübener

Kai Hübener

Dorfstraße Steffenshagen 36

16928 Pritzwalk

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